Das Kinderschutzkonzept

Im Rahmen des Schutzauftrages nach §8a und §72a des SGB VIII verpflichten sich Träger und Angestellte dazu, sich für den aktiven Schutz der uns anvertrauten Kinder einzusetzen.

Unser Konzept für diesen Auftrag können Sie sich hier herunterladen und lesen.