12 – Arbeitsstundenregelung

Stand: Oktober 2017

Die von den Eltern zu leistenden Arbeitsstunden stellen ein sehr wichtiges Merkmal und einen finanziellen Baustein unseres Kinderhauses dar. Sie sind Bestandteil des
Betreuungsvertrages und für das Bestehen des Kinderhauses unerlässlich. Durch das Engagement und die Mitarbeit der Eltern ist es möglich mehr Ressourcen für die Qualität
unserer Betreuung zu verwenden. Sie tragen damit zu dem hohen Standard unseres Kinderhauses bei!

Nachfolgend möchten wir Ihnen weiterführende Hinweise zum Verfahren rund um die Arbeitsstunden geben.

Anzahl, Befreiung und Reduzierung

Je Familie sind im Kinderhaus mindestens 23 Arbeitsstunden pro Kindergarten-/ Krippenjahr zu erbringen.

Befreit von der Leistung dieser Arbeitsstunden sind hauptamtliche Mitarbeitende des Kinderhauses, alle Mitglieder des Elternbeirates sowie des Aufsichtsrates.

Für Kinder, die während des laufenden Jahres eintreten, müssen für die verbleibenden Monate noch die anteiligen Arbeitsstunden abgeleistet werden. Pro angefangenem Monat sind 2 Stunden zu leisten. Bei Austritt mit Auflösung des Betreuungsvertrages während des Kindergarten-/ Krippenjahres sind ebenfalls 2 Stunden pro begonnenem Monat zu leisten.

Es ist möglich wegen besonderer Umstände eine Reduzierung der Arbeitsstunden zu beantragen. Wenden Sie sich hierzu mit einem formlosen, aber ausführlich begründeten
Antrag an den Vorstand. Legen Sie der Antragstellung bitte entsprechende Bescheinigungen bei, welche die familiäre Situation widerspiegeln (z. B. Familienstand, Arbeitsbescheinigung, Attest über Krankenbetreuung/ Krankheitsbild, etc.). Wird einer Reduzierung zugestimmt, gilt
das Datum der schriftlichen Antragstellung. Arbeitsstunden werden nicht rückwirkend reduziert. Der Antrag auf Reduzierung ist jedes Jahr neu zu stellen.

Definition einer Arbeitsstunde

Grundsätzlich zählt alles, was dem Kinderhaus zu Gute kommt, als Arbeitsstunde. Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt aber generell dem Ausschuss Betriebsorganisation.

Beispiele für mögliche Einsätze sind z.B. Gartenarbeit, Putzeinsätze, Reparaturen, Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirken bei oder Organisieren von Veranstaltungen des Kinderhauses. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist bei der Vergabe der Arbeitsstunden vorab für die Aufgabe eine grobe Übereinkunft über die Anzahl der Stunden zu treffen.

Nicht als Arbeitsstunden zählen der gruppeninterne, im Intervall anfallende Wäschedienst, Elternabende oder die einfache Teilnahme an Veranstaltungen und Sitzungen. Auch
gruppeninterne Verköstigungen z.B. an Fasching können nicht angerechnet werden.

Dokumentation der Arbeitsstunden

Die Dokumentation der Arbeitsstunden erfolgt durch Auftraggeber und wird in einem in der jeweiligen Gruppe hinterlegten Ordner eingetragen. Die Ordner können jederzeit eingesehen werden.

Auftraggeber sind:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Pädagogisches Team
  • Elternbeirat


Bei Veranstaltungen und Arbeitsdiensten liegen Helferlisten aus. Die hier eingetragenen Stunden werden über den Elternbeirat in die entsprechenden Ordner in den Gruppen
übertragen.

Eine selbständige Eintragung durch die Familie ist nicht vorgesehen. Sollten Stunden fehlen oder falsch eingetragen sein, so ist der Ausschuss Betriebsorganisation zu informieren um den Sachverhalt zu klären.

Die Endabrechnung erfolgt zum 31.8. des jeweiligen Kindergarten- /Krippenjahres.

Mitnahme von Stunden ins nächste Jahr

Wurden mehr als 30 Arbeitsstunden geleistet, können darüber hinaus gehende Stunden ins darauffolgende Jahr mitgenommen werden.

Die Stunden werden automatisch vom Ausschuss Betriebsorganisation im neuen Stundenzettel vermerkt.

Der Vorstand ist berechtigt, über Ausnahmen zu entscheiden.

Finanzieller Abgleich der Arbeitsstunden

Es besteht die Möglichkeit mit dem Ausschuss Betriebsorganisation von vornherein einen
finanziellen Abgleich der Arbeitsstunden zu vereinbaren.
Wenn von einer Familie entsprechend Vereinbarung oder aus anderen Gründen weniger oder keine Arbeitsstunden abgeleistet werden, wird pro nicht geleisteter Arbeitsstunde am Ende des Kindergarten- / Krippenjahres ein, von der Mitgliederversammlung des Trägervereins festgelegter Betrag von derzeit 20,00 EUR in Rechnung gestellt. Der Betrag
wird im September automatisch per Lastschrift eingezogen.

Bekanntmachung von Arbeitseinsätzen

Die meisten aktuellen Aufrufe bei denen Helfer gesucht werden, z. B. für Veranstaltungen, Gartenarbeit, etc. finden Sie am großen schwarzen Brett des Kinderhauses und der Krippe. Auch in den Kindergarten- und der Krippengruppe fallen immer wieder – auch handwerkliche Arbeiten – an. Das pädagogische Personal hat ebenfalls immer wieder einmal Arbeitsstunden zu vergeben. Sprechen Sie das Team aktiv an! Es werden immer helfende Hände und kreative Köpfe gesucht!

Wenn Sie Fragen zu den Arbeitsstunden haben, wenden Sie sich bitte an die Betriebsorganisation des Elternbeirats.
Wir helfen gerne weiter!